AGB

VERTRAGSBEDINGUNGEN HAUSNOTRUF (ecura-Mietvertrag- Stand 03/2025)
Aktualisierung 03/2026

A. Leistungsumfang von ecura GmbH (gemäß dem GKV-Versorgungsvertrag)

  1. Die von ecura zu erbringenden Leistungen umfassen insbesondere:
    a. die Bereitstellung eines hygienisch und technisch einwandfreien Hausnotrufgerätes,
    b. die Einweisung des Kunden, auf Wunsch zusammen mit weiteren an der Betreuung Beteiligten, in den Gebrauch des Hausnotrufgerätes erfolgt nach Absprache.
    c. die Abstimmung eines Maßnahmen-/Ablaufplans mit dem Kunden oder dessen Vertreter für den Fall einer Notsituation,
    d. Voreinstellung des Hausnotrufgerätes so, dass im Falle eines Notrufes die Hausnotrufzentrale angewählt wird,
    e. den Anschluss des Hausnotrufgerätes über den Mobilfunk bzw. Internet an eine 24 Stunden kalendertäglich besetzte Hausnotrufzentrale und die Entgegennahme der Notrufe.
    f. Sofern Sie über einen anerkannten Pflegegrad verfügen, besteht die Möglichkeit, das Hausnotruf-Basispaket kostenfrei zu erhalten. Die Kostenübernahme durch die Pflegekasse erfolgt, wenn ein entsprechender Kostenvoranschlag von der Pflegekasse genehmigt wurde. Liegt keine Genehmigung vor, sind die Kosten des Basispakets vom Nutzer selbst zu tragen. Zubehör sowie zusätzliche Pakete sind von der Kostenübernahme ausgeschlossen und müssen in jedem Fall eigenständig bezahlt werden.
    g. Sofern vertraglich vereinbart, stellt ecura ein mobiles Hausnotrufgerät („Hausnotruf GO“ oder eine Notfalluhr) zur Verfügung. Dieses ermöglicht dem Kunden die Auslösung eines Notrufes außerhalb und innerhalb der Wohnung im Rahmen der technischen und netzseitigen Verfügbarkeit.
    h. Das mobile Hausnotrufgerät verfügt – sofern technisch vorgesehen – über eine integrierte SIM-Karte sowie eine GPS-/Mobilfunk-Ortungsfunktion zur Standortermittlung im Notfall.
    i. Im Falle eines Notrufes wird eine Sprachverbindung zur Hausnotrufzentrale hergestellt. Zusätzlich kann – soweit technisch möglich – eine Standortübermittlung erfolgen.
    j. Die mobile Nutzung ist ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen.
  2. Die Kosten für Bereitstellung und Betrieb, Erstellung und Schaltung eines Internetanschlusses sowie Folgekosten (insbesondere monatliche Grundgebühren für Internetanschluss und Stromkosten für den Betrieb des Hausnotrufgeräts trägt der Kunde (keine Leistungen der Pflegekasse).
  3. Der Anschluss des Hausnotrufgerätes erfolgt über das Mobilfunknetz. Das Gerät ist vom Kunden pfleglich zu behandeln. Störungen teilt der Kunde ecura unverzüglich mit. Verursacht der Kunde Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich, so muss er diese unverzüglich zu eigenen Lasten beseitigen lassen. Instandsetzungen werden nur kostenpflichtig durch ecura oder autorisierte Dritte durchgeführt. ecura testet die Funktionalität des Gerätes in wiederkehrenden Abständen. Mängel am Hausnotrufgerät/Funksender beseitigt ecura unverzüglich kostenlos; ausgenommen hiervon sind Mängel, die wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit vom Kunden zu vertreten sind.
  4. Die Leistung der Hausnotrufzentrale umfasst die Entgegennahme des Notrufs und die Einleitung von Hilfsmaßnahmen. Unsere Kooperationsleitstelle vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) benachrichtigt im Notfall im Namen des Kunden die in der Kontaktliste genannten Bereitschaftskontakte in der angegebenen Reihenfolge. Die erste erfolgreiche Benachrichtigung stellt die Leitstelle von jeder weiteren Benachrichtigung frei. Alle von ecura ausgehenden Telefonate sind im Mietpreis des Hausnotrufgerätes enthalten.
  5. Kann im Notfall keiner der angegebenen Bereitschaftskontakte erreicht werden, sehen sich die Personen zu helfen nicht in der Lage, oder sind vom Kunden keine Personen für die Kontaktliste angegeben, benachrichtigt die Leitstelle im Namen und Auftrag des Kunden den örtlich zuständigen Rettungsdienst, ohne selbst Besteller der Leistung zu werden.

B. Gerätespezifische Nutzungsbedingungen

  1. Das ausgelieferte Gerät HOME Flex für Installation und Betrieb des Gerätes ist ein Stromanschluss 230 V betriebsfertig bereitzustellen.
  2. Das ausgelieferte Gerät HOME Flex ist an einer möglichst zentralen Stelle im Wohnbereich anzuschließen, an der ein sicherer Netzempfang zum GSM-Mobilfunknetz besteht.

B.2 Gerätespezifische Nutzungsbedingungen mobil

  1. Das mobile Hausnotrufgerät („GO“ oder Notrufuhr) ist vom Kunden jederzeit betriebsbereit mitzuführen und regelmäßig aufzuladen.
    2 Die Funktionsfähigkeit des Gerätes hängt von der Verfügbarkeit des GSM-/LTE-Mobilfunknetzes sowie – soweit Ortungsfunktionen genutzt werden – von GPS-Signalen ab.
  2. Eine flächendeckende Netzverfügbarkeit kann nicht garantiert werden. Insbesondere in Gebäuden, Unterführungen, ländlichen Gebieten oder bei ungünstigen Witterungsverhältnissen kann es zu Einschränkungen der Sprach- oder Ortungsfunktion kommen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet:
    • das Gerät regelmäßig zu laden,
    • das Gerät funktionsfähig zu halten,
    • Beschädigungen oder Verlust unverzüglich mitzuteilen,
    • das Gerät nicht vorsätzlich zu manipulieren.
  4. Bei Verlust oder irreparabler Beschädigung des mobilen Gerätes gelten die unter C.3 festgelegten Ersatzpauschalen entsprechend, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde

C. Allgemeine Nutzungsbedingungen

  1. Der Kunde teilt ecura mit der Kontaktliste möglichst mindestens zwei Bereitschaftskontakte mit Telefonnummer mit (Einverständnis liegt jeweils vor), sowie falls vorhanden einen externen Ablageort seines Wohnungsschlüssels. Jede Datenänderung (Adresse, Telefon usw.), auch der Bereitschaftskontakte, ist ecura unverzüglich mitzuteilen. Zur Unterstützung im Notfall sollten freiwillige ergänzende Angaben (Gesundheitszustand, Medikamente, Pflege, Wohnung etc.) gemacht werden. 2. ecura kann ausgewählte Dritte zur Erfüllung von Vertragspflichten beauftragen.3. Das ecura-Hausnotrufgerät bleibt Eigentum von ecura. Der Kunde darf Dritten weder Besitz noch sonstige Rechte an dem Gerät übertragen. Untervermietung oder gewerbliche Nutzung sind untersagt. ecura berechnet die Zerstörung oder den Verlust des Gerätes nach Nutzungsdauer wie folgt: bis zu 1 Jahr 399,00 €, bis zu 2 Jahren 300,00 €, über zwei Jahre 250,00 €. 5. Schadensersatzansprüche gegenüber ecura sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit ein Schaden durch ecura vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, wurde sowie bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. ecura haftet bei einfacher Fahrlässigkeit ansonsten nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist. Für solche Schadensfälle ist die Haftung gegenüber dem Kunden auf den Höchstbetrag von 12.500,00 € je Schaden verursachendem Ereignis beschränkt. 6. Die Haftung ist im Falle höherer Gewalt (insbesondere Sturm, Gewitter, Hochwasser, Erdbeben und Ähnlichem) sowie bei Beeinträchtigungen und Störungen der Strom und Telefonnetze (auch VoIP-Telefonie und GSM-Empfangbarkeit und -Leitungen) ausgeschlossen. Die Haftung von ecura ist ausgeschlossen für Einschränkungen der Notruffunktion oder Standortermittlung, die aufmangelnde Netzabdeckung,technische Störungen fremder Telekommunikationsnetze, GPS-Signalstörungen, leeren Akkustand, unsachgemäße Handhabung durch den Kunden zurückzuführen sind.
  2. Bei Nutzung der mobilen Variante erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass im Notfall eine Standortbestimmung des Gerätes erfolgt. Die Standortdaten werden ausschließlich zur Durchführung der Notfallhilfe verarbeitet. Eine permanente Überwachung oder dauerhafte Bewegungsprofil-Erstellung findet nicht statt.

D. Besondere Bestimmungen

  1. Der Vertrag kommt mit Eingang dieses Mietvertrags und dem Versand des Hausnotrufgerätes durch ecura zustande. Einer schriftlichen Bestätigung durch ecura bedarf es nicht.
  2. Das monatliche Entgelt ist im Voraus, spätestens jedoch zum Ersten eines jeden Monats fällig. Teilweise genutzte oder angebrochene Kalendermonate werden in voller Höhe abgerechnet. Das erste monatliche Entgelt, die einmalige Anschlussgebühr inkl. der Endreinigung sowie etwaige Kauf- oder Mietpreisforderungen für Sonderzubehör sind sofort fällig. Der Kunde kommt nach Fälligkeit ohne Mahnung in Verzug.
  3. Gekauftes Zubehör verbleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung im Eigentum von ecura.
  4. ecura erstellt Rechnungen oder zieht Zahlungen im Einzugsverfahren (SEPA-Lastschriftmandat erforderlich) nach diesem Vertrag ein. Bankgebühren wg. Rückbelastungen trägt der Kunde. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei ecura. ecura kann bei Zahlungsrückstand in Höhe von zwei Monatsmieten diesen Vertrag fristlos kündigen.
  5. Sobald ein mit ecura abrechnender Kostenträger (z. B. gesetzliche Pflegeversicherung) für das Hausnotrufsystem die Kostenübernahme erklärt, erfolgt die Abrechnung der hiervon gedeckten Leistungen mit diesem unmittelbar. Die Nutzungsbedingungen im Übrigen gelten fort.
  6. Zum Zwecke der Rückerstattung durch einen Kostenträger (z. B. private Pflegeversicherung oder Beihilfestelle) stellt ecura auf Anforderung quartalsweise einen kostenlosen Nachweis (Quittung) über geleistete Zahlungen aus.
  7. Der Vertrag kann durch Rückgabe des Hausnotrufgerätes, einschließlich aller Funksender, in einwandfreiem Zustand an ecura (ecura GmbH, Homburger Straße 76, 61118 Bad Vilbel) beendet werden. Findet die Rückgabe an ecura auf dem Postweg statt, endet der Vertrag am Tag des Eingangs bei ecura. Der Kunde trägt die Kosten des Rücktransports und das Risiko von Verlust und Beschädigung.

E. Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum, E-Mail), weitere freiwillige Angaben sowie Daten der zur Notrufverfolgung/Hilfeleistung oder als Ansprechpartner (Bezugsperson) benannten Personen werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO von ecura, nur verarbeitet oder an von ecura beauftragte Dritte (ambulante Pflegedienste, technische Servicedienstleister) weitergegeben, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich bzw. bei freiwilligen Angaben hilfreich ist (Erbringung der Leistung, Abrechnung mit den Leistungsträgern).
    Bei Nutzung der mobilen Hausnotrufvariante werden im Ereignisfall Standortdaten (GPS-/Mobilfunkdaten) verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung. Standortdaten werden ausschließlich im Notfall erhoben und nicht dauerhaft gespeichert, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
  2. Betroffene Personen haben gem. Art. 15 bis 20 DSGVO jeweils das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Mitteilung, Datenübertragbarkeit und das Beschwerderecht gem. Art. 77 DSGVO.

F. Widerrufsbelehrung

Kommt der Vertrag telefonisch, vor Ort oder online (www.ecura.de) zustande, hat der Kunde das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, ist an die ecura GmbH, Homburger Straße 76, 61118 Bad Vilbel, hausnotruf@ecura.de, eine eindeutige Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über den Entschluss zum Widerruf zu übermitteln. Hierfür kann unter Angabe der Kunden und Vertragsdaten (Name, Adresse, Kunden-/Vertrags-Nr.) der folgende, unverbindlichen Muster-Widerrufstext verwendet werden: „Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen ecura-Mietvertrag vom […] über ein ecura-Hausnotrufsystem und ggf. dazu bestelltes Zubehör.“. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden.

G. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Mietvertrages unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Eine bestehende Lücke (auch durch Unwirksamkeit) ist mit einer angemessenen Regelung, die dem Willen beider Parteien am nächsten kommt, zu füllen.

Vertragsergänzung Malteser Bereitschaftsdienst (Dienstleister von ecura GmbH)
1.1 Kommt bei einem Notruf kein Sprachkontakt zu Kun­den/Kundinnen zu­stande, werden Kontaktpersonen oder der Bereitschaftsdienst zur Abklärung vor Ort eingesetzt. Wirken Kun­den/Kundinnen des­orientiert oder sind nur Geräusche ohne Sprachkontakt wahrnehmbar, werden die im Einzelfall erforderlichen Schritte – nicht notwendigerweise die Alarmierung eines Rettungsdienstes – eingeleitet, um (auch eine nur mögliche) Ge­fahr für Leib und Leben auszu­schließen oder zu verhindern (weitere Infos hierzu: malteser.de/hausnotruf). Bzgl. der Einsatzkosten siehe Ziffern 7.

1.2 Die Leistung „Komplettsicherheit“ ergänzt die unter Ziffer 2.3. genannte Leistung um einen 24-stündig erreichbaren Bereitschaftsdienst zur ambu­lanten (nicht pflegerischen oder rettungsdienstlichen) Hilfestellung bzw. zur Abklärung eines konkreten Verdachts auf eine Gesund­heitsge­fährdung (siehe auch Ziffer 2.2.). Einsätze vor Ort werden protokolliert.